Dieses langjährige Desinteresse der Freiherren von Metzenhausen an ihrem Herkunftsort lag zum einen in der Tatsache begründet, dass sie eben keine Ortsherrschaft hatten begründen können, zum anderen aber darin, dass die Familie – vor allem durch eine geschickte Heiratspolitik – an der Mosel und in Luxemburg weit umfangreicheren Besitz hatte erwerben können. Allerdings beanspruchte das Geschlecht, dass das ihnen verbliebene Hofgut in Metzenhausen der Landesherrschaft der Erben der Grafen von Sponheim (Kurpfalz, Pfalz-Simmern und Baden mit wechselnden Anteilen) entzogen bleiben müsse und dieses vielmehr der Niederrheinischen Reichsritterschaft zuzurechnen sei. Diese Sonderstellung der Freiherren von Metzenhausen – die immer am katholischen Bekenntnis festhielten – hatte denn auch ihren Anteil daran, dass die Gemeinde Metzenhausen – im Gegensatz zu den gemischtkonfessionellen oder überwiegend evangelischen Nachbardörfern – bis heute fast rein katholisch geblieben ist.
Entsprechend der regionalen Schwerpunktverlagerung ihres Besitzes traten die Freiherren von Metzenhausen zunehmend in die Dienste des Kurstaates Trier, dem sie zahlreiche Amtleute und Domherren stellten. In den geistlichen Stand traten auch viele weibliche Mitglieder der Familie, wobei auch hier die Klöster des Kurstaates Trier bevorzugt Zulauf erhielten. Eine besondere Rolle spielten sie freilich in dem zur Diözese Mainz gehörenden Zisterzienserinnenkloster Kumbd bei Simmern: Allein drei Äbtissinnen sind aus dem Geschlecht derer von Metzenhausen hervorgegangen.
Höhepunkt der Familiengeschichte war die Regierungszeit des Trierer Kurfürsten und Erzbischofs Johann III. von Metzenhausen (1531-1540). Danach setzte ein langer Niedergang ein, verursacht durch widrige Umstände wie Kriege und Besitzteilungen, aber auch selbst verschuldet durch Verschwendung sowie langwierige und teure Erbschaftsauseinandersetzungen. 1750 erlosch mit Karl Michael Emmerich das Geschlecht derer von Metzenhausen im Mannesstamm. Der umfangreiche Lehensbesitz fi el an die Lehnsherren zurück; der Restbesitz wurde im Laufe der Zeit unter den Erben der drei Schwestern des Verstorbenen geradezu tot geteilt. In Metzenhausen wurde der Besitz zum Teil zu Schleuderpreisen an die Einwohner der Gemeinde verkauft.
Quellen
- Landeshauptarchiv Koblenz, Best. 4, Nr. 2417 fol. 565 (Ersterwähnung); Best. 53 B, Nr. 1609f., 1612; Best. 54 M 693, M 706, M 714, M 716; Best. 56, Nr. 1169 f., 1593, 1612, 1618, 1632f., 2644.
Literatur
- Otto Conrad, Das Hunsrücker Adelsgeschlecht von Metzenhausen, in: Hunsrück-Kalender 1966, S. 71-80, 1967, S. 83-88, 1968, S. 83-89.
- Uwe Distler, Metzenhausen, Aus der Geschichte einer Hunsrück-Gemeinde, Simmern 2002, S. 21-75.
- Uwe Distler, Die Freiherren von Metzenhausen und ihre Herkunftsgemeinde, in: Hunsrücker Heimatblätter 2002, S. 473-481.
Dr. Uwe Distler, Fürfeld
Heft 127 | Stand: 12/2004